03. September 2008
- Instandhaltung und Instandsetzung
- modernisierende Instandsetzung
- Modernisierung
- bauliche Veränderungen
Die Unterscheidung ist für Wohnungseigentümer und Verwalter insbesondere deshalb von besonderer Bedeutung, weil je nach Maßnahme zu prüfen ist, ob ein einfacher Mehrheitsbeschluss ausreicht, eine qualifizierte Mehrheit oder die Zustimmung aller Wohnungseigentümer erforderlich ist oder im konkreten Fall auf die Zustimmung einzelner oder sogar aller Eigentümer verzichtet werden kann.
Diplom-Volkswirt Volker Bielefeld, Geschäftsführer des Josef-Humar-Institut e.V., Institut für Wohnungseigentum und Wohnungsrecht, erläuterte, dass die begriffliche Abgrenzung zwischen den einzelnen Maßnahmen rechtlich nicht immer eindeutig und insoweit auslegungsfähig ist. In der Vergangenheit musste sich die Rechtsprechung immer wieder mit einer Fülle von Einzelfragen hinsichtlich der Auslegung der einzelnen Begriffe befassen. Die interessierten Teilnehmer der Veranstaltung, Vertreter und Repräsentanten von lokalen Wohnungs- und Hausverwaltungen, hatten in der anschließenden Diskussionsrunde die Möglichkeit, Herrn Bielefeld weitere Fragen zu stellen.